Kennzeichnungsschild

Die besondere Problematik aller Brandschutzbeschichtungen besteht darin, dass zugesicherte Eigenschaften möglichst gart nicht und wenn, dann nur im Brandfall abgefordert werden. Sie bleiben im Normalfall für immer verborgen. Eine Kennzeichnung ist deshalb erforderlich. Früher als Dachkarte bezeichnet, ist diese von jeher Bestandteil der DIN 4102.

Inhalt  und Gestaltung des Kennzeichnungsschildes sind in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt geregelt. Für "Stahlbrandschutz SBS 30" bestimmt die AbZ. Nr. Z-19.11-2095 im Punkt 2.2.3.2.

Zitat:
Die mit dem reaktiven Brandschutzsystem versehene Konstruktion ist durch ein oder - bei größeren Bauvorhaben - durch mehrere Schilder dauerhaft lesbar zu kennzeichnen. Darauf ist folgendes anzugeben:
Der Dämmschichtbildner des Brandschutzsysstems "Stahlbrandschutz SBS 30" entsprechend der Zulassung des DIBt ... wurde in (Anzahl) Schichten am (Datum) durch (Name und Anschrift der ausführenden Firma) aufgebracht.
Im Jahre ... ist der Dämmschichtbildner zu überprüfen. Zur Ausbesserung dürfen nur geeingnete Beschichtungsstofffe verwendet werden.
Keine weiteren Anstriche aufbringen, weil sonst die Brandschutzwirkung beeinflusst werden kann.

 Kennzeichnungsschild des Reaktiven Brandschutzsystems "Stahlbrandschutz SBS 30"

Kennzeichnungsort

Die Sichtbarkeit bei wiederkehrenden Brandschauen der Feuerwehr empfiehlt eine Anbringung in der Nähe anderer Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher oder Betätigungseinrichtungen von RWA. Der Kennzeichnungsort sollte in der Bauakte dokumentiert sein.