angrenzend, anliegend, vorgespannt - Besonderheiten einer Brandschutzbeschichtung
Wo ein Dämmschichtbildner nicht aufschäumen kann, ist er wirkungslos. Besondere Fälle im Stahlbrandschutz sind deshalb angrenzende Flächen, etwa eine vorgemauerte Wand, anliegende Flächen, etwa ein aufliegendes Trapezblechdach und planmäßig vorgespannte Kontaktflächen. Insgesamt sind dadurch unterbrochene Bauabläufe unvermeidbar.
Zitat aus der eigenen Zulassung Z-19.11-2095 , Pkt. 1.2.7 :
"Die mit dem reaktiven Brandschutzsystem beschichteten Stahlbauteile dürfen keine Bekleidungen oder sonstige Ummantelungen erhalten, die den Dämmschichtbildner am Aufschäumen hindern können.“
Übliche Bauform im Stahlhallenbau ist ein umlaufender Sockel, auf dem die Wandelemente aufsitzen. Zwischen Sockel und Stütze entsteht ein fingerbreiter Spalt. Dieser ist von innen nicht mehr zugänglich, muss also vorbeschichtet werden.
DIN 4102 Teil 4, Konstruktionsgrundsätze:
6.1.4.1. Werden an tragenden oder aussteifenden Stahlbauteilen mit bestimmter Feuerwiderstandsklasse Stahlbauteile angeschlossen, die keiner Feuerwiderstandsklasse angehören, so sind die Anschlüsse ... mindestens 30 cm zu beschichten.
Typisch ist die untere Sicke eines Trapezblechs, Ähnliches gilt für Wandriegel. Der Dämmschichtbildner kann hier nicht aufschäumen. Man geht im Brandfall von einem möglichen Wärmeeintrag über die ungeschützte Fläche aus.
Einen Sonderfall stellen abgedeckte Flächen dar, die im Brandfall frei werden, etwa die Obergurte unter einem Trapezblech. Sind diese bereits mit einer Brandschutzbeschichtung versehen, wird das Aufschäumen nur zeitversetzt erfolgen.
Die Vorbeschichtung der Dachträger-Obergurte gehört somit ebenfalls zum unterbrochenen Bauablauf. Wann anschließend die Sicherungsnetze fallen, ist die nächste Unwägbarkeit.
Eine Stahlgrundierung mit ca. 50 µm Trockenschichtdicke stellt allein noch keinen ausreichenden Korrosionsschutz dar. Dieser entsteht erst in Verbindung mit der aufgebrachten Brandschutzbeschichtung.
Problematisch sind diesbezüglich alle planmäßig vorgespannt auszuführenden Verbindungen.
Es versteht sich von selbst, dass die Kontaktflächen solcher Verbindungen keine Brandschutzbeschichtung erhalten dürfen. Die Verschraubungen würden immer wieder nachgeben, wären also nicht hochfest ausführbar.
Das alleinige Weglasssen der Brandschutzbeschichtung ist jedoch unzureichend. Der Korrosionsschutz ist nicht mehr gewährleistet. In die Stoßfuge eindringende Feuchtigkeit führt von innen heraus zu einer Zerstörung des Brandschutzes. Es ist eine Zusatzbeschichtung im Kontaktbereich erforderlich.
Deren Art und Weise hängt ab vom zulässigen Vorspannkraftverlust der zusammengespannten Kontaktflächen. Die Statik greift an dieser Stelle unmittelbar in den Korrosionsschutzplan ein.
Eignungshinweise für die Beschichtung von Kontaktflächen planmäßig vorgespannter Verbindungen gibt die Bundesanstalt für Straßenwesen in ihren ZTV-ING, hier Teil 4 (Stahlbau, Stahlverbundbau), Abschnitt 3 (Korrosionsschutz von Stahlbauten), Pkt. 4.3.5. (Kontaktflächen von Schraubverbindungen).